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   BVerwG, 14.05.1963 - VII C 40.63   

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https://dejure.org/1963,223
BVerwG, 14.05.1963 - VII C 40.63 (https://dejure.org/1963,223)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1963 - VII C 40.63 (https://dejure.org/1963,223)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1963 - VII C 40.63 (https://dejure.org/1963,223)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 16, 94
  • DVBl 1963, 777
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.09.1957 - I CB 51.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1963 - VII C 40.63
    Eine solche hätte indessen - sowohl nach dem zur Zeit der Klageerhebung geltenden Verfahrensrecht (§ 95 des Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg in der seit dem 1. November 1958 geltenden Fassung [GBl. 1958 S. 140] wie auch nach § 91 der während des erstinstanzlichen Verfahrens in Kraft getretenen Verwaltungsgerichtsordnung - als sachdienlich zugelassen werden müssen (vgl. hierzu die Entscheidungen vom 26. September 1957 - BVerwG I CB 51.57 - [JZ 1958, 253 = DVBl. 1959, 61] und vorn 9. Mai 1958 - BVerwGE 7, 30 [BVerwG 09.05.1958 - IV C 227/57] [38/39] -).
  • BVerwG, 09.05.1958 - IV C 227.57
    Auszug aus BVerwG, 14.05.1963 - VII C 40.63
    Eine solche hätte indessen - sowohl nach dem zur Zeit der Klageerhebung geltenden Verfahrensrecht (§ 95 des Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg in der seit dem 1. November 1958 geltenden Fassung [GBl. 1958 S. 140] wie auch nach § 91 der während des erstinstanzlichen Verfahrens in Kraft getretenen Verwaltungsgerichtsordnung - als sachdienlich zugelassen werden müssen (vgl. hierzu die Entscheidungen vom 26. September 1957 - BVerwG I CB 51.57 - [JZ 1958, 253 = DVBl. 1959, 61] und vorn 9. Mai 1958 - BVerwGE 7, 30 [BVerwG 09.05.1958 - IV C 227/57] [38/39] -).
  • BVerwG, 09.11.1962 - VII C 36.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1963 - VII C 40.63
    aus den gleichen Gesichtspunkten muß die höhere Verwaltungsbehörde, der ein Antrag auf Verleihung der Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen nach § 18 Abs. 2 HandwO vorliegt, vorweg die Frage prüfen, ob es einer solchen Verleihung überhaupt bedarf oder ob Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß diese Befugnis etwa bereits auf Grund des § 115 HandwO gegeben ist (vgl. hierzu die Entscheidung des erkennenden Senats vom 9. November 1962 - BVerwG VII C 36.62 - [GewArch. 1963 S. 31]).
  • BVerwG, 08.06.1962 - VII C 20.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1963 - VII C 40.63
    Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, der wiederholt betont hat, daß in derartigen Fällen der Erörterung, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung vorliegen, die Prüfung der Frage voranzugehen habe, ob die erstrebte Eintragung in die Handwerksrolle ohne eine solche Bewilligung etwa bereits auf Grund des § 112 HandwO erfolgen muß (vgl. z.B. die Entscheidungen vom 14. August 1959 - BVerwG VII G 73.59 -[GewArch. 1959/60 3.139], vom 9. Oktober 1959 - BVerwG VII C 87.5 vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 192.60 - [DÖV 1962 S. 262 = GewArch. 1962 3.175 = Wertpapiermitteilungen 1962 Teil IV 3.658] und vom 8. Juni 1962 - BVerwG VII C 20.62 - [GewArch. 1962 S. 252]).
  • BVerwG, 09.02.1962 - VII C 192.60
    Auszug aus BVerwG, 14.05.1963 - VII C 40.63
    Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, der wiederholt betont hat, daß in derartigen Fällen der Erörterung, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung vorliegen, die Prüfung der Frage voranzugehen habe, ob die erstrebte Eintragung in die Handwerksrolle ohne eine solche Bewilligung etwa bereits auf Grund des § 112 HandwO erfolgen muß (vgl. z.B. die Entscheidungen vom 14. August 1959 - BVerwG VII G 73.59 -[GewArch. 1959/60 3.139], vom 9. Oktober 1959 - BVerwG VII C 87.5 vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 192.60 - [DÖV 1962 S. 262 = GewArch. 1962 3.175 = Wertpapiermitteilungen 1962 Teil IV 3.658] und vom 8. Juni 1962 - BVerwG VII C 20.62 - [GewArch. 1962 S. 252]).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Deswegen hat das Bundesverwaltungsgericht es als selbstverständliche Pflicht der höheren Verwaltungsbehörde bezeichnet, zunächst zu prüfen, ob der Bewerber um eine Ausnahmebewilligung nicht etwa ohne weiteres einen Rechtsanspruch auf Eintragung in die Handwerksrolle hat, der ihm den Weg über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung erspart (Urteil vom 14. Mai 1963 - BVerwG 7 C 40.63 - BVerwGE 16, 94 = Buchholz 451.45 § 7 HandwO Nr. 7).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Sie müssen ihn vielmehr aufgrund ihres besseren Überblicks bei der Rechtsverfolgung durch die in § 86 Abs. 3 VwGO zur Pflicht gemachten Hinweise behilflich sein und ihm den rechten Weg weisen, wie er im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten das erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann (Urteil vom 14. Mai 1963 - BVerwG 7 C 40.63 - BVerwGE 16, 94 [BVerwG 14.05.1963 - VII C 40/63]; Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 23.10.2008 - 4 B 30.08

    Beurteilung des Vorwurfs der Aktenwidrigkeit im Lichte des Grundsatzes der freien

    Daher hat der Vorsitzende gemäß § 86 Abs. 3 VwGO mit Hinweisen behilflich zu sein und dem Kläger den rechten weg zu weisen, wie er im Rahmen der gebotenen Möglichkeiten das erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann (Urteil vom 14. Mai 1963 BVerwG 7 C 40.63 BVerwGE 16, 94 ).
  • BVerwG, 10.06.1965 - II C 195.62

    Rechtsmittel

    § 86 Abs. 3 VwGO umfaßt zwar grundsätzlich auch die Pflicht des Vorsitzenden, die Prozeßbeteiligten durch Rechtsbelehrung dazu anzuhalten, die zur Erreichung des Prozeßziels richtigen Anträge zu stellen (BVerwGE 16, 94 [98] und Urteil vom 13. März 1964 - BVerwG VII C 123.63 - [DÖV 1964 S. 636]); in Betracht kommen insonderheit Hinweise auf solche Anträge, die infolge Verkennung der Rechtslage oder aus Versehen nicht oder nicht richtig vorgebracht sind (z.B. bei Eintritt einer Rechtsnachfolge oder bei Erledigung der Hauptsache).

    § 86 Abs. 3 VwGO hat den Sinn, zu gewährleisten, daß "eine Klage nicht an der Unbeholfenheit und mangelnden Vertrautheit des Klägers" mit den einschlägigem Vorschriften scheitert (vgl. BVerwGE 16, 94 [98]).

  • BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80

    Revisionsbegründung - Hinweispflicht des Vorsitzenden - Begründung der

    Durch die in dieser Vorschrift zur Pflicht gemachten Hinweise müssen die Verwaltungsgerichte aufgrund ihres besseren Überblicks dem Kläger bei der Rechtsverfolgung behilflich sein und ihm den rechten Weg weisen, wie er im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten das erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann (BVerwGE 16, 94 [98]).

    Sie umfaßt je nach der Lage des Einzelfalles auch den Hinweis auf solche als sachdienlich angesehenen Anträge, die nur im Wege der Klageänderung in den anhängigen Rechtsstreit eingeführt werden können (BVerwGE 16, 94 [99 f.]).

  • LSG Bayern, 18.05.2020 - L 20 VG 6/19

    Soziales Entschädigungsrecht: Patient als Gewaltopfer bei ärtlciher Behandlung

    Grundsätzlich soll den Beteiligten der Weg gewiesen werden, wie sie ihr Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 14.05.1963, VII C 40/63, und vom 10.02.2005, 7 B 11/05).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 B 24.83

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Hinweispflicht - Verfahrensrechtliche

    (Urteil vom 14. Mai 1963 - BVerwG VII C 40.63 - BVerwGE 16, 94 [98]; Beschluß vom 21. Februar 1977 - BVerwG IV B 23.77 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 10 S. 1 [2]).

    Die Revision kann auch nicht wegen Abweichung von den dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1959 - BVerwG IV C 47.59 - (NJW 1959 S. 2227), vom 14. Mai 1963 - BVerwG VII C 40.63 - (a.a.O.) und vom 27. Mai 1964 - BVerwG VIII C 362.63 - (BVerwGE 18, 315) zugelassen werden (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

  • BVerwG, 13.04.2011 - 9 B 63.10

    Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht wegen des Verneinens

    Auch in der Ausprägung, die dieser Anspruch in § 86 Abs. 3 VwGO gefunden hat (dazu vgl. Urteil vom 14. Mai 1963 - BVerwG 7 C 40.63 - BVerwGE 16, 94 ; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - BVerwG 4 B 30.08 - BauR 2009, 233 Rn. 14), ist er durch das Berufungsgericht nicht verletzt worden.
  • BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90

    Berücksichtigung einer Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren -

    Bei der Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO geht es weniger um die eigene Aufklärung durch das Gericht als darum, Schutz und Hilfestellung für die Beteiligten zu geben, deren Eigenverantwortlichkeit dadurch aber nicht eingeschränkt oder beseitigt wird (siehe auch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 8. Mai 1984 9 C 141.83, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 1985, 36, und vom 14. Mai 1963 VII C 40.63, BVerwGE 16, 94, 98, jeweils zu § 86 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 25.80

    Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die

    Durch die in dieser Vorschrift zur Pflicht gemachten Hinweise müssen die Verwaltungsgerichte aufgrund ihres besseren Überblicks dem Kläger bei der Rechtsverfolgung behilflich sein und ihm den rechten Weg weisen, wie er im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten das erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann (BVerwGE 16, 94 [98]).
  • BVerwG, 26.04.1991 - 1 ER 609.91

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • BVerwG, 19.04.1988 - 5 B 9.88

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.02.1977 - 4 B 23.77

    Grundsätze einer objektiven und sachlichen Prozessleitung - Ablehnung wegen

  • BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64

    Berufung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Gerichtsassessor - Ersatz des

  • BVerwG, 08.01.1988 - 2 B 120.87

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht durch Nichtanweisung der

  • BVerwG, 20.10.1976 - 7 B 57.75

    Hinweispflicht des Vorsitzenden - Anregung sachdienlicher Anträge - Klageänderung

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 10 LA 10/12

    Geltendmachung eines Verfahrensmangels wegen eines unterlassenen Hinweises des

  • BVerwG, 22.02.1991 - 10 B 1.91

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.12.1983 - 2 B 117.83

    Darlegungserfordernisse des § 132 Abs. 3 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • BVerwG, 12.02.1965 - VII C 30.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.12.1972 - IV B 135.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 21.05.1969 - VII B 38.69

    Pflicht zur Belehrung über Erledigung der Hauptsache nach Klagerücknahme

  • VGH Bayern, 23.07.2010 - 8 ZB 10.1233

    Handlungsstörer; Zustandsstörer

  • VG Gera, 15.04.2004 - 6 K 201/03

    Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen;

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